Augen auf bei Nutzung von Bildern

29.04.2019

Bilder kostenlos oder Geschäftsmodell für Anwälte

Bilder sind gefragt, denn ohne ist alles nichts. Eine Homepage, ein Blog oder ein Lesebeitrag benötigt zur Aufmerksamkeit des Nutzers ein Pep. Zahlreiche Onlineportale von Foto-Communities, wie Pixelio oder piqs.de, bieten ein umfangreiches Bildmaterial zur kostenlosen Nutzung an. Hier lauern jedoch erhebliche Gefahren, sobald der Nutzer die Bedingungen zur Verwendung der Fotos nicht genauestens beachtet. Nicht erst seit dem Filesharing sind professionelle Abmahner zusammen mit Anwälten ständig auf der Suche nach Verfehlungen der Onlinenutzer. Auf welche Fallstricke muss geachtet werden, um am konkreten Beispiel bei der Nutzung von kostenlosen Bildern erhebliche Kosten zu vermeiden?

Schnell mal hat man ein Bild von einer Foto-Community runtergeladen und später in aller Eile in einen Text des Blogs eingefügt. Wurde dazu ausreichend Kenntnis von der Namensnennung, der Verlinkung und der Bildunterschrift genommen? Oft passiert es, dass das Foto zusammen mit der darzustellenden Lizenz im Text des Beitrags verkleinert wird. Da beginnt das Problem, denn es bietet dem Abmahner die Möglichkeit zu klagen, da die Bildunterschrift als unleserlich angesehen werden kann! In Deutschland hat der Urheber immer Recht und der Abgemahnte muss die Kosten für den Anwalt und den Schadenersatz tragen.

Abmahnung, ein Geschäftsmodell für Anwälte

Es ist mittlerweile ein leichtes von professionellen Abmahnern das Internet nach verwendeten Bildern zu scannen, um mit deren Urhebern erhebliche Umsätze zu generieren. Werden hierbei vermeintliche Verstöße gegen das Urheberrecht festgestellt, werden für die jeweiligen Lichtbilder willkürliche "Künstlerentgelte" festgesetzt, um die Streitwerte in die Höhe zu treiben. Damit steigt die Anwaltsgebühr sowohl für den Fotografen als auch für den vermeintlichen Beklagten. Ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht, erscheint im ersten Moment zweitrangig, denn eine Unterlassungserklärung ist zwingend erforderlich. Ferner ist dafür zu sorgen, dass das Bild nicht mehr verwendet wird. Wichtig: Die Fotografie muss auch aus dem "Cache" entfernt werden, denn mitunter ist es auf einem Server noch vorhanden. Ist dies nicht geschehen, wird es leider teuer.

Negative Feststellungsklage gegen Abzocke

Viele Abgemahnte zahlen aus Angst vor Anwälten. Nach Schätzung gehen jährlich bis zu 200.000 Abmahnungen an die Betroffenen. Also da kommen erhebliche Beträge zusammen. Dagegen hilft die Einreichung einer negativen Feststellungsklage durch einen eigenen Anwalt. Somit wird der vermeintliche Kläger zum Beklagten. Es ist nun die Aufgabe des Gerichts zu entscheiden, ob die in Rechnung gestellten Beträge der Realität entsprechen. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass die Justiz den vermeintlichen Wert der Fotografie und damit die berechneten Gebühren reduziert. Die negative Feststellungsklage ist zwar auch mit Kosten verbunden, jedoch wird der Gesamtbetrag unter der ursprünglichen Forderung liegen.

Anwälte keine Freunde der Urheber

Die für zahlreiche Abmahnungen bekannte Anwaltskanzleien greifen von sich aus auf geeignete Software zurück, um urheberrechtlich geschützte Bilder zu finden. Hat diese eine Fotografie im Internet gefunden, welche nicht sauber lizensiert wurde, wird die Kanzlei sich mit dem Urheber in Verbindung setzen. Mit einem vermeintlich hohen Bildhonorar wird der Fotograf als Kläger gewonnen. Sollte jedoch vom Abgemahnten eine negative Feststellungsklage eingereicht werden, wird jetzt der ursprüngliche Kläger zum Beklagten. Mit einer folgenden Reduzierung des Urheberwertes und der gerichtlichen Auseinandersetzung werden für den Urheber zusätzliche Kosten anfallen, die dieser selbst zu tragen hat. Es ist dabei nicht auszuschließen, dass letzten Endes er auf einen Teil sitzen bleiben wird.

Bilder kreativ und mit Wert

Eine rechte Bildinflation hat sich im Netz breitgemacht. Das ständig gestiegene Angebot an Fotos in den kostenlosen Bildportalen verführt zwar zum schnellen Download, jedoch führt die Verwendung nicht immer zur richtigen Passung des Textes. Eine geringe Aufmerksamkeitsstärke trägt wenig zum Interesse eines geschriebenen Artikels bei. Empfehlenswert wäre darüber nachzudenken, wie kreativ selbst eine Illustration oder Fotografie herzustellen wäre. Also etwas einzig Artiges. Schließlich sollte Ihr Blog oder der Lesebeitrag ihre unverwechselbare Handschrift tragen.